Projektsteuerung
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Nach Ankauf von Projekten übernehmen wir als externer Dienstleister vom Auftraggeber (AG) häufig
wesentliche delegierbare Bauherrenfunktionen für zu erledigende Leistungen im Rahmen der Projektprogrammerstellung, Projektvorbereitung, Projektdurchführung und Projektnachsorge. Vertragsgrundlage für unseren Leistungsbereich ist normalerweise § 31 sowie § 15 HOAI, wobei oftmals zur Erreichung der Projektziele differenzierte Qualitäts-, Kosten- und Terminziele im individuellen Projektsteuerungsvertrag mit unseren Auftraggebern vereinbart werden.

